Die Bestattung in einem Urnengrab setzt eine Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Asche des Verstorbenen wird in einer Urne beigesetzt. Bei Urnengräber unterscheidet man zwischen Einzelgräbern - die in der Regel mit einem Gedenkstein versehen sind und das Nutzungsrecht ist jederzeit verlängerbar, anonyme Grabstelle - diese werden in keiner Weise gekennzeichnet, die sogenannte "halb anonyme" Grabstelle - hier wird lediglich der Name und die Daten des Verstorbenen auf einem gemeinschaftlichen Gedenkstein eingraviert und das Reihengrab - sie haben hierbei keinen Einfluss auf die Lage der Grabstelle und das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar.
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