Feuerbestattung

Die Bestattung in einem Urnengrab setzt eine Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Asche des Verstorbenen wird in einer Urne beigesetzt. Bei Urnengräbern unterscheidet man zwischen Einzelgräbern - die in der Regel mit einem Gedenkstein versehen sind und das Nutzungsrecht ist jederzeit verlängerbar, anonyme Grabstelle - diese werden in keiner Weise gekennzeichnet, die sogenannte "halb anonyme" Grabstelle - wo lediglich der Name und die Daten des Verstorbenen auf einem gemeinschaftlichen Gedenkstein eingraviert werden und das Reihengrab - sie haben hierbei keinen Einfluss auf die Lage der Grabstelle und das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar.